Der Entscheid zur Zuger Altstadt (1C_589/2014, Urteil vom 3. Februar 2016) bestätigt unsere Forderung für Lärmsanierungen: 'Ein Mix aus allem Möglichen, und nicht möglichst Nix' und regt einen Probelauf mit Tempo 30 an.
Was der VW-Abgasmess-Skandal in den USA jetzt zutage bringt, praktiziert die Fahrzeugindustrie auch beim Motorenlärm. Die Politik muss ihnen endlich auf die Finger klopfen!